Manchmal wundert es mich gar nicht, dass Leute lieber hartzen als sich selbstständig zu machen. Ich hatte mich ja bereits frustriert über die Sache mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer ausgelassen, die mir für diesen Shop fürs Buch nicht vergeben werden konnte, weil ich angeblich nicht beim Finanzamt gemeldet wäre – obwohl ich das Schreiben vom Finanzamt mit Bestätigung meiner Meldung mitsamt Steuernummer mitgeschickt hatte. Diesem bürokratischen Irrsinn sind bereits die Verkäufe des Buchs in jedem Format an Personen innerhalb der EU, aber außerhalb Deutschlands zum Opfer gefallen.
Nun hat sich wer auch immer die nächste Hürde ausgedacht: das Verpackungsgesetz. Anstatt die Entsorgungskosten für Versandverpackungen einfach dem Hersteller anzulasten, der die Kosten auf die Verpackungen umlegt, weil alles, was hergestellt wird, logischerweise auch irgendwann entsorgt werden muss, muss derjenige die Entsorgung dieser Verpackungen bezahlen, der sie erstmals in den Umlauf bringt und gewerblich nutzt. Da fängt der Wahnsinn ja schon an: Müssen Verpackungen, die Privatpersonen neu kaufen und nutzen denn nicht irgendwann entsorgt werden?!
Wie auch immer: Mir wird der Kram für die paar Bücher, die ich über diesen Shop verkaufe, inzwischen wirklich zu blöde. Ich stelle den Verkauf der Taschenbuchversion von „Überleben als Übersetzer“ für diesen Shop somit ein. Die paar Exemplare, die ich noch hier habe, versende ich an bestellende Buchhandlungen – da greift die Verpackungsverordnung nicht, ist ja B2B. Weiß der Teufel, wer dann für die Entsorgung der Verpackung bezahlt! Mir doch egal. Das ist Papier, verdammt, würde ich das zum Recyclinghof bringen, bekäme ich sogar noch Geld dafür, eben weil es ein Rohstoff ist, aus dem man neues Papier machen kann! Aber ich schreib mich schon wieder in Rage.
Es gibt nun also nur noch die drei E-Book-Versionen zu kaufen und die der Einfachheit halber auch nur noch innerhalb Deutschlands. Irgendwie schleichen sich nach Plug-in-Updates immer mal wieder EU-Länder in die Liste und Leute aus EU-Ländern bestellen und ich habe keine Ahnung, wie ich das ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer und MOSS-Verfahren abrechnen soll.
Mal sehen, was sich die da oben als Nächstes ausdenken. Vielleicht muss ich irgendwann auch die Stromkosten für die Personen tragen, die mein E-Book auf ihrem Rechner, Tablet oder E-Reader lesen?
*kopfschüttelndab*
Hallo liebe Miriam,
I feel you, wie man so schön sagt. Ich habe auch Freiberuf und Gewerbe und es ist zum Mäuse melken. Dieses Jahr hatte ich so viel mit dem ganzen Schei* zu tun, dass ich kaum zum Geld verdienen gekommen bin.
Das mit deiner USt-ID verstehe ich nicht. Wieso musstest du da was ummelden? Mir wurde gesagt, ich habe nur eine ID, die läuft auf mich als Person und deckt beides ab. So muss ich zwar Gewerbe und Freiberuf strikt trennen, was Buchhaltung, Konto und EÜR betrifft, aber in der Umsatzsteuererklärung kommt alles zusammen.
Ich habe außerdem gerade einen Brief bekommen, dass man sich ab Januar freiwillig vom MOSS abmelden kann, wenn diese digitalen Umsätze in der EU 10.000 € jährlich unterschreiten. Man versteuert diese Verkäufe wieder wie früher in Deutschland. Ich bin mir immer noch unsicher, ob das nicht ein Scherz ist, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die einem freiwillig was erleichtern ;)
Oder weißt du schon davon und ich habe etwas übersehen?
LG Corina
Moin, Corina,
das sind ja tolle Nachrichten! Das mit der USt-ID konnte ich durch Googeln eben auf die Schnelle zwar nicht verifizieren, klingt aber logisch – obwohl man mir das bei Antrag der neuen USt-ID ja auch einfach hätte sagen können! -, und das mit der neuen Schwelle für das MOSS-Verfahren ab 2019 ist ja super! Brief habe ich nicht bekommen, wohl weil ich mich schon im Frühjahr abgemeldet habe, aber da war Googeln erfolgreich! Das ist ja toll! Dann kann ich ja den Shop doch wieder für alle öffnen – und den Musterübersetzungsshop auch!
Denn um das Verpackungsgesetz, führte ich, komme ich doch nicht drum rum – denn das dürfte auch für die Umschläge greifen, in denen ich die beglaubigten Übersetzungen versende :-( Da frage ich aber nochmal nach.
Es ist soooo mühsam, sich ständig alle Informationen zusammensuchen zu müssen …
Gruß und danke! Da fängt der Tag doch gleich richtig gut an!
Miriam
Gern! :) Das mit dem Verpackungsgesetz ist aber auch halb so schlimm, wenn man da mal so halbwegs durchgestiegen ist. Du musst dich halt jetzt zwingend bei LUCID registrieren und die Verpackungen müssen wie vorher auch schon zertifiziert werden, da schätzt du nur grob deine voraussichtliche Jahresmenge und fertig (kannst im Lauf des Jahres auch noch mal nachbuchen, falls nötig). Für die Mengen, die wir so brauchen, sind das aber recht geringe Beträge. Ich bin bei Reclay, das läuft echt problemlos. Kennst du die IT-Recht-Kanzlei? Die haben ganz gute Erklärungen und Leitfäden für diese Geschichte.
Oh, und noch ein Nachtrag: Ab Montag gilt die neue Geoblocking-Verordnung … da darfst du andere Länder nicht mehr vom Verkauf ausschließen. Du darfst dich nur weigern, (physische Waren) dorthin zu liefern, aber den Verkauf musst du erlauben. Auch wieder so ein tolles Ding. https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-verboten.html
O man, warum verdirbst du mir die Laune gleich wieder?!
Dass die Sache mit der Verpackungsverordnung weder kompliziert noch teuer ist, ist mir klar; mich ärgert das Gesetz an sich. Warum werden die Entsorgungskosten nicht gleich dem Hersteller aufgebürdet, weil alles, was hergestellt wird, auch irgendwann entsorgt werden muss? Warum gilt das nur für Verpackungen, die an Privatkunden gesendet werden? Müssen die an Geschäftskunden denn nicht entsorgt werden? Und wozu bezahlen wir eigentlich Müllgebühren? Und wie wollen die überprüfen, wie viele Versandtaschen mit welchem Gewicht ich überhaupt an wen versende?
Dieser Blödsinn ist einfach kein Stück durchdacht! Das ärgert mich, und deshalb würd ich’s gern blockieren.
Gruß
Miriam
Ha! Laut https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html sind urheberrechtlich geschützte Materialien wie E-Books vom Geoblockingverbot ausgenommen. Puh! Wieder eine Sorge weniger.
Gruß
Miriam
Entwarnung, was beglaubigte Übersetzungen angeht! Ich habe eine Anfrage an die „Experten“ auf verpackungsgesetz-info.de gestellt (und stelle erst jetzt fest, dass das keine „offizielle“ Seite ist, sondern von einem Entsorgungsunternehmen betrieben wird) und die Antwort war, das beglaubigte Übersetzungen Briefe sind und Briefe nicht unter das Verpackungsgesetz fallen.
Puh! Manche Probleme lösen sich doch von selbst.
Gruß
Miriam